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Patienten beklagen immer häufiger ärztliche Behandlungsfehler

Patienten beklagen immer häufiger ärztliche Behandlungsfehler Patienten beklagen immer häufiger ärztliche Behandlungsfehler Fotolia #100401354 © alimyakubov

Immer mehr Betroffene wenden sich an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern, weil sie sich von ihren Ärzten falsch behandelt fühlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. Diese wollte wissen, wie sich die Häufigkeit und der Umgang mit Behandlungsfehlern seit der Gültigkeit des Patientenrechtegesetzes entwickelt hat und ob das Ziel der Stärkung der Patientenrechte tatsächlich umgesetzt sei.

Demnach wandten sich im Jahr 2010 und 2011 je rund 11.000 Patienten mit der Vermutung eines medizinischen Behandlungsfehlers an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. In ca. 2.200 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Im Jahr 2012 und 2014 waren es ca. 12.200 Begutachtungsanträge, im Jahr 2015 sank die Anzahl der Anträge auf 11.800. Ein Behandlungsfehler wurde durchgehend in jeweils rund 2100 bis 2200 der Fälle bejaht. Zwischen 2010 und 2015 lag demzufolge in 28-30 % der beanstandeten Fälle ein Behandlungsfehler vor.

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wurden 2015 14.828 Einzelfälle mit Verdacht auf einen Behandlungsfehler von einem der insgesamt 15 Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten bearbeitet. Im Jahr 2014 waren es 14.663, im Jahr 2013 14.585, im Jahr 2012 12.483, im Jahr 2011 12.686, im Jahr 2010 12.600 und im Jahr 2009 10.300 Einzelfälle. Als Behandlungsfehler anerkannt wurden 2015 21,3 %, 20,3 % im Jahr 2014, 17,4 % im Jahr 2013, 21,7 % im Jahr 2012, bei 24,1 % im Jahr 2011 und bei 29 % im zweiten Halbjahr des Jahres 2010. Die Quote der anerkannten Behandlungsfehler sank also in dem angegebenen Zeitraum deutlich. 

Der MDS hatte im Mai 2016 (https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/2016-05-12.html) bereits Daten zu Behandlungsfehlerbegutachtungen publiziert. Danach bezog sich 32 % aller Patientenbeschwerden auf die Fachbereiche Orthopädie und Unfallchirurgie, in 7.693 Fällen ging es um eine Operation. Bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. An Platz drei, vier und fünf der Rangliste folgten mit je elf Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie die Allgemeinchirurgie.

Vor dem Hintergrund der Kritik, dass Besuche beim Heilpraktiker Patienten davon abhalten, medizinisch notwendige Therapien in Anspruch zu nehmen, ist eine weitere Kennzahl der MDS-Analyse interessant. Demnach wurde rund die Hälfte der vom MDS erfassten ärztlichen Behandlungsfehleranzeigen dadurch verursacht, dass eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät ergriffen wurde. 

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

Nach Ansicht der Bundesregierung bestehe in Bezug auf die Möglichkeiten von Patienten, ihre Rechte im Fall von Behandlungsfehlern durchzusetzen, kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. 

Allerdings zeigt eine Studie zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes (KurzfassungLangfassung), die der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Patientenbeauftragter) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hat, deutlichen Nachbesserungsbedarf. Vor allen Dingen müsse die Information der Versicherten und Patienten über ihre Rechte deutlich verbessert werden. 60 % der Bürger hätten keine oder kaum Kenntnisse über ihre Rechte als Patienten. Außerdem sei die Information und Aufklärung der Patienten durch Behandelnde nach wie vor nicht ausreichend.

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